Beiträge

Wurzelzwerge-Eltern erbringen ihre Vereins- und Betreuungsbeiträge sowohl durch eine aktive Mitarbeit, d.h. durch die Ausübung der übernommenen Ämter, als auch durch die Elternbeiträge, die im Einzelnen der Geschäftsordnung entnommen werden können.

Die Vereins- und Betreuungsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und betragen derzeit (gilt ab 01.09.2019)

  • Für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt in München haben: Betreuungsbeitrag monatlich pro betreutes Kind gestaffelt

      • 4-5 Stunden 48 €
      • 5-6 Stunden 58 €
      • 6-7 Stunden 69 €
      • 7-8 Stunden 79 €
      • 8-9 Stunden 90 €

    Von den o.g. Elternentgelten wird der Beitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von derzeit 100 € monatlich in Abzug gebracht, jedoch maximal in Höhe des Elternentgeltes.

  • Für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben (oder nicht in der Einrichtung betreut werden, z.B. aufgrund von Umzug vor Ende der Kündigungsfrist oder durch eine Eingewöhnung zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch der Eltern):
    Betreuungsbeitrag monatlich pro betreutes Kind gestaffelt

      • 4-5 Stunden 117 €
      • 5-6 Stunden 142 €
      • 6-7 Stunden 167 €
      • 7-8 Stunden 192 €
      • 8-9 Stunden 217 €

    Von den o.g. Elternentgelten wird der Beitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von derzeit 100 € monatlich in Abzug gebracht

Der freiwillige monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 90€ je Familie (Stand Mai 2023).

Die vereinbarten Beiträge werden durch den Verein vom Konto der Eltern eingezogen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden die anfallenden Gebühren sowie die evtl. anfallenden Zinsen in Rechnung gestellt.

Das Essensgeld beträgt monatlich ca. 65 € für jedes Kind. Das Essensgeld kann durch das Jugendamt der Stadt München bezuschusst werden. Rechtzeitig abgemeldete Mahlzeiten müssen nicht bezahlt werden.

Einlage

Jede Familie zahlt eine einmalige Einlage von 250 € bei Eintritt in den Kindergarten.
Diese wird, bei Beendigung der Mitgliedschaft, in voller Höhe zurückerstattet.